Baubetreuungsvertrag

Baubetreuungsvertrag
сущ.
юр. договор на обслуживание строительства, договор подряда на управление строительством (или о надзоре за ним) частного жилого дома

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Baubetreuungsvertrag — Baubetreuungsvertrag,   meist als Geschäftsbesorgungsvertrag ausgestalteter Vertrag, durch den sich der eine Teil (Baubetreuer) verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherrn die Planung, Durchführung und Abrechnung des Baugeschehens zu… …   Universal-Lexikon

  • Baubetreuungsvertrag — Der Baubetreuungsvertrag regelt die Tätigkeit der Baubetreuung. Die Baubetreuung ist eine Dienstleistung, die aus der Erfahrung von Bauerstellung, Bauträgerschaft und Baubegleitmaßnahmen entstanden ist. Mit einem Baubetreuungsunternehmen können… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauvertragsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauwerkvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauvertrag (Deutschland) — Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau),… …   Deutsch Wikipedia

  • Makler — Vermittler * * * Mak|ler [ ma:klɐ], der; s, , Mak|le|rin [ ma:klərɪn], die; , nen: Person, die Verkauf oder Vermietung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen usw. vermittelt: das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Syn.: ↑ Vermittler, ↑… …   Universal-Lexikon

  • Vertragsfreiheit — Ver|trags|frei|heit, die (Rechtsspr.): Freiheit des Einzelnen, Verträge jeder Art zu schließen. * * * Vertragsfreiheit,   wichtigste Folge der Privatautonomie; sie steht als Bestandteil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) unter …   Universal-Lexikon

  • Bauträgervertrag — Bauträgervertrag,   Baubetreuungsvertrag …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsbesorgungsvertrag — Geschäftsbesorgungsvertrag,   Dienst oder Werkvertrag, der auf eine selbstständige Tätigkeit rechtlicher oder wirtschaftlicher Art gerichtet ist (§ 675 BGB; z. B. Anwaltsberatungsvertrag, Vertrag über die bankmäßige Kontoführung,… …   Universal-Lexikon


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